Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) KFZ und Motorradservice Mike Dahmen
Keltenstraße 6a 56567 Neuwied / Feldkirchen
1. Auftragserteilung
Bei Auftragserteilung sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche Fertigstellungstermin anzugeben. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben, und Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen.
2. Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag bedarf nicht der Schriftform. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 2 Wochen nach der Abgabe gebunden. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, werden die Kosten hierfür mit dem Gesamtpreis verrechnet. Bei Auftragserteilung nicht vorhersehbare Zusatzleistungen werden dem Auftraggeber unmittelbar nach deren Feststellung unter Angabe der Mehrkosten mitgeteilt und soweit technisch möglich erst nach dessen Zustimmung durchgeführt.
4. Fertigstellung
Der Auftragnehmer bemüht sich, den bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang und tritt dadurch eine Verzögerung ein, verpflichtet sich der Auftragnehmer unverzüglich, unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu benennen. Kann der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt, Lieferverzögerungen oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten, besteht keine Verpflichtung zum Schadenersatz. Wird dem Auftraggeber während der Reparaturzeit ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt, verpflichtet sich der Fahrer, die Vorschriften der STVO zu beachten. Das Ersatzfahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt voll betankt und nicht ordnungsgemäßem Zustand an den Auftragnehmer zu übergeben. Für selbst verschuldete Schäden am Fahrzeug haftet der Auftraggeber.
5. Abnahme
Die Abnahme des Reparaturfahrzeuges erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Lieferung des Reparaturfahrzeuges, erfolgt dies auf eigene Rechnung und Gefahr.
6. Berechnung
In der Rechnung sind die Preise für jede in sich abgeschlossene Arbeitsleistung, sowie für die verwendeten Ersatzteile und Materialien gesondert auszuweisen. Die Berechnung von Austauschteilen setzt voraus, dass die ausgebauten Ersatzteile dem Lieferumfang entspricht und keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht. Eine etwaige Berichtigung oder Beanstandung der Rechnung muss seitens des Auftraggebers innerhalb von 2 Wochen nach Zugang erfolgen. Die Mehrwertsteuer geht zulasten des Auftraggebers.
7. Zahlung
Der Rechnungsbetrag und Kosten für die Nebenleistungen sind bei Abholung des Reparaturfahrzeuges und Aushändigung der Rechnung nicht bar fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Dem Auftragnehmer steht wegen der Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem, aufgrund des Auftrages nicht seinen Besitz gelangten Fahrzeuges zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstiger Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Forderungen aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht, nur wenn die Forderungen unbestritten sind, oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
8. Sachmangel
Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren 12 Monate nach Abnahme des Fahrzeuges. Nimmt der Auftragnehmer das Fahrzeug trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. Eine etwaige Mängelbeseitigung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu beheben und darf nicht ohne dessen Einverständnis bei einer anderen Fachwerkstatt auf Kosten des 8. Gewährleistungen werden auf Wunsch des Auftraggebers gebrauchte und/oder
vom Auftraggeber geliefert, nicht originalen Ersatzteile verbaut, erlischt die Gewährleistungspflicht. Ein Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Schäden an anderen Fahrzeugteilen, die durch den Einbau verursacht, wurden, ist ausgeschlossen. Wird vom Auftragnehmer bei fehlerhaften Ersatzteilen der Garantieanspruch gegenüber dem Zulieferer geltend gemacht, erhält der Auftragnehmer die Gutschrift bzw. den Barwert erst nach Erstattung durch den Lieferanten.
9. Eigentumsvorbehalt
Für eingebaute Zubehör- und Ersatzteile behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen Bezahlung vor.
10. Haftung
Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet er, soweit nicht Leib, Leben oder Gesundheit verletzt wurden, beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachzahlungen bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Auftragsgegenstandes verursacht wurden. Die Haftung für den Verlust von, Geld, Wertpapieren, Scheck- und Kreditkarten und Wertsachen, welche nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen wurde, ist ausgeschlossen.
11. Gerichtsstand
1.
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Dies gilt, auch wenn Firmensitz oder Wohnort der Auftraggeber sich im Ausland befindet, nach Vertragsabschluss dorthin verlegt wird, oder der Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
